1.1 Überwacht werden...
Auftraggeber (§ 4 Z 4 DSG 2000)
ist wer die Entscheidung trifft, Daten zu verwenden. Wer verantwortlich für die Datenverwendung ist - im konkreten Fall, also für die Videoüberwachung - wird im Datenschutzrecht Auftraggeber genannt.
1.2 Verantwortlich für die Videoüberwachung ist ...
1.3 Wenn Personen überwacht werden (Punkt 1.1): Die gemachten Aufnahmen sind ...